Petition für einen würdigen Abschied vom Pferd

Tiere bereichern unser Leben in vielerlei Hinsicht. Doch leider ist die Lebensspanne der meisten erheblich kürzer als die unsere und so stellt sich vielen Tierfreunden irgendwann die Fage nach dem Verbleib der sterblichen Hülle des nichtmenschlichen Gefährten, wenn dieser seinen letzen Weg hinter sich gebracht hat.

Noch vor wenigen Jahrzehnten war es üblich, alle Vierbeiner über die Tierkörperbeseitigung, den „Abdecker“, abholen und entsorgen zu lassen. Tierhalter, die sich daran störten, bekamen zu hören, dass man da nicht so sentimental sein solle.

Mittlerweile ist es gesellschaftlich akzeptiert, wenn ein trauernder Besitzer sich für eine Tierbestattung entscheidet, da er diese für seine Trauerarbeit braucht. Doch wer um ein Pferd, ein Pony oder einen Esel trauert, dem wird die Einäscherung seines Vierbeiners bei uns in Deutschland unnötig schwer gemacht. Zwar ist die vor nicht all zu langer Zeit noch übliche Schlachtung dieser Tiere, die ihre Menschen drei bis vier Jahrzehnte begleiten können und daher vielen als Familienmitglieder gelten, über einen entsprechenden Eintrag im Equiden-Pass nun nichtmehr zu befürchten. Aber Pferden und ihrer Verwandtschaft eine Würde nach dem Tod in Form einer Einäscherung und anschließenden Beerdigung zukommen zu lassen, ist bisher weder in der Gesellschaft noch beim Gesetzgeber angekommen. Vorschriften erschweren die Einäscherung von Pferd, Pony oder Esel und viele Halter verzweifeln an einer bürokratischen Hürde namens „Genehmigungsvorbehalt“. Diese besagt, dass verstorbene Equiden weiterhin durch einen Abdecker „beseitigungspflichtig“ sind und der Besitzer erst durch eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde davon befreit werden kann.

Susanne Herbrik, selbst Pferdebesitzerin, kann nur schwer mit der Vorstellung leben, dass ihr geliebter, vierbeiniger Freund stirbt und sie dann mit einer „Zwangsentsorgung“ konfrontiert wird. Diese emotionale Zumutung möchte sie nicht erleben und hat daher eine Petition zur Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes gestartet. Warum es den Genehmigungsvorbehalt gibt und warum er in Herbriks Augen unsinnig ist, wird im Petitionstext erklärt. Wer sich genauer zum Thema informieren möchte, findet auf der von Susanne Herbrik und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern ins Leben gerufenen Homepage detaillierte Informationen.

Pferdefreunde und andere Tierhalter, die Herbriks Anliegen unterstützen möchten, können dies über folgenden Link tun: Petition zur Pferdekremierung

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